Die Vergütung der Tätigkeit von Rechtsanwälten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG), welches im Jahre 2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst hat. Für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren wird in arbeits-, finanz-, verwaltungs- und zivilrechtlichen Angelegenheiten der Wert des Streitgegenstandes (Streit- oder Gegenstandswert) zugrunde gelegt.
Im Einzelnen kann aber auch die Vereinbarung eines Stundensatzes sinnvoll sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Wert des Streitgegenstandes sehr hoch und der Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts hingegen relativ gering ist, oder wenn der Streitwert äußerst niedrig und der Arbeitsaufwand des Rechtsanwaltes jedoch umfangreich ist.
In jedem Fall wird die anfallende Vergütung vorab mit Ihnen erörtert werden.
Hinzuweisen sei an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit, Beratungs- und / oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Gern erteilen wir Ihnen hierüber vorab Auskunft.
Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) zu berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der folgenden
Webseite:
www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht
Als Mandant/in schließen Sie einen individuellen (Anwalts-) Vertrag mit Ihrem Rechtsanwalt ab.
Dieser berät und vertritt Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten von Anfang an und begleitet Sie persönlich bis zur
Beendigung des Mandates.
z.B. Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl…
Trennung, Ehescheidung, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen...
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Führerschein, Rotlichtverstoß...
Handels- und Gesellschaftsrecht, Werk- und Vertragsrecht, VOB, Beitreibung von Forderungen...